Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. Oktober 2020 von der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (vertreten durch: Präsident Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard) erstellt und gilt für die Webseite www.htwsaar-blog.de

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Webangebot der htw saar unter www.htwsaar-blog.de wird derzeit von einer unabhängigen Agentur auf Barrierefreiheit überprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.

Feedback und Kontaktangaben

Die htw saar arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an folgende Ansprechperson der htw saar wenden.

Kontakt: Pressestelle
E-Mail: pressestelle@htwsaar.de
Telefon: +49 (0) 681 58 67 – 109

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.

2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.
Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland