Recht in der Praxis
Am 12. Juni 2018 besuchten Studierende des Studiengangs Internationales Tourismus-Management des zweiten Semesters das Saarbrücker Amtsgericht. Gemeinsam mit Prof. Dr. Sybille Neumann nahmen sie an der Vormittagssitzung von Richter Prof. Dr. Noll teil. Im Rahmen der Vorlesung Wirtschaftsrecht hatten die Studierenden bereits umfassende thematische Kenntnisse erworben, so dass sie den Verhandlungen ohne größere Schwierigkeiten folgen konnten und einen spannenden Einblick in den Beruf des Richters als auch in die Verhandlungen am Saarbrücker Amtsgericht gewinnen konnten.
Von ursprünglich zehn geplanten Verhandlungen hatte sich die Anzahl bereits vor Beginn der Sitzung auf sieben Fälle gekürzt. Tatsächlich reduzierte sich die Zahl der Verhandlungen am Tag selbst weiter – beispielsweise durch das Nichterscheinen von Zeugen.
Als die Studierenden bereits im Sitzungssaal des Gerichtes Platz genommen hatten, erhielt Prof. Dr. Noll noch einige aktuelle Schriftzüge bezüglich der ersten Verhandlung des Tages sowie eine Nachricht zweier Beklagten, die es nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin schaffen würden. Noll erklärte, dass er manche Zeugen und Beklagten bis zu dem damaligen Termin noch nie gesehen hatte. Zudem wies er darauf hin, dass bei den folgenden zivilrechtlichen Verhandlungen, bei denen grundsätzlich die Frage der Anspruchsgrundlage zu klären ist, die eigentlichen Geldbeträge keine wirklich große Rolle spielen. In den meisten Fällen sind die Anwaltskosten ausschlaggebend.
Der Anfang der Sitzung verlief recht harmonisch, die jeweiligen Parteien wirkten größtenteils sehr kooperationsbereit. Bei einer Verhandlung zwischen einem Kaufmann und einem Telekommunikationsunternehmen bezüglich eines Kaufvertrags über ein iPhone sowie im Falle eines Erbstreites wurden die Urteile relativ zügig gesprochen. Auch die darauffolgende Verhandlung war schnell gelöst: Ein junger Mann, dem bei erneutem Parken ohne Parkschein am Saarbrücker Hauptbahnhof ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EURO gedroht hätte, gab sogar das Geständnis ab, zum damaligen Zeitpunkt gar keinen Anspruch besessen zu haben, sein Auto auf dem Parkplatz abzustellen.
Die folgenden Fälle brachten deutlich mehr Spannung auf: So ein sich selbst vertretender Anwalt, der von der Klägerin zur Rückzahlung der Anwaltskosten aufgefordert wurde. Der Beklagte schien jedoch nicht beweisen zu können und wollen, überhaupt im Sinne der Klägerin gearbeitet und gehandelt zu haben. Des Weiteren erschien in einem Fall ein Zeuge nicht, wovon Noll jedoch ausgegangen war und daraufhin einen Haftbefehl erteilen ließ. Auch bei der letzten Verhandlung sollte kein Urteil gefällt werden: Die Beklagten konnten aufgrund eines Motorschadens nicht rechtzeitig erscheinen. Der Anwalt des Klägers erschien lediglich, damit Noll ein zweites Versäumnisurteil aussprechen konnte. Die Beklagten waren bereits zum ersten vereinbarten Gerichtstermin nicht erschienen.
Der Besuch im Saarbrücker Amtsgericht hinterließ viele interessante Impressionen: Die Studierenden erhielten nicht nur einen Einblick in den Beruf des Richters sowie in den Ablauf von Gerichtsverhandlungen, sondern konnten auch die Anwendung von Recht in der Praxis erleben.
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