Studienprojekt zum grenzüberschreitenden Kinderschutz und Kinderrechten in der Großregion
Die Fahrt über die Grenze – ob zum Arbeiten, Einkaufen oder für einen Ausflug – ist für viele Einwohner der Großregion längst Alltag. Bisher kaum bekannt ist, dass zu den Grenzgängern auch Kinder gehören, die nicht nur im Alltag, sondern auch im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Grenzen überschreiten. Hier setzt das Studienprojekt „Das Saarland in der Großregion: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Beispiel des Kinderschutzes und der Kinderrechte“ der htw saar an.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrike Zöller und Mark Unbehend untersuchten Bachelor-Studierende der Sozialen Arbeit und Pädagogik der Kindheit in zwei Semestern die Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfesysteme in der Großregion. Welche Chancen bieten transregionale Hilfen und vor welchen Herausforderungen stehen Kooperationen über die Ländergrenzen hinweg?
Die Großregion erstreckt sich über vier Nationen (Frankreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg) und sechs Regionen (Lothringen, Luxemburg, Wallonie, Ostbelgien, Saarland und Rheinland-Pfalz). Dabei gilt es nicht nur u.a. sprachliche Hürden zu überwinden, sondern auch die unterschiedliche bürokratische und institutionelle Ausgestaltung der Rechts- und Hilfesysteme zu beachten.
„In diesem Projekt konnten die Studierenden konsequent Theorie und Praxis anwenden und umsetzen. Sie haben sehr viel Material ausgewertet, Schaubilder und Modelle erstellt und umfangreiche Sozialreportagen verfasst“, erklärte Prof. Dr. Ulrike Zöller bei der Präsentation der Ergebnisse am 14. Februar 2023. Grundlage für die Untersuchungen waren die im Rahmen des Interreg-Projektes EUR&QUA erhobenen Daten (Interviews, konkrete Fälle aus der Kinder- und Jugendhilfe) von 2016 bis 2020.
Bei der Abschlussveranstaltung beleuchteten die Studierenden verschiedene Aspekte des grenzüberschreitenden Kinderschutzes und präsentierten ihre Ergebnisse den zahlreich erschienenen Fachleuten aus der ganzen Großregion, darunter Vertreter*innen der Ombudsstellen für Kinderrechte aus Frankreich, Belgien und Luxemburg, aber auch Vertreter*innen saarländischer Ministerien, Jugend- und Sozialarbeiter*innen und Vertreter*innen aus verschiedensten Bereichen des Kinderschutzes.
Die Studienprojekte beschäftigten sich u.a. mit der Entwicklung des Kinderschutzes in unterschiedlichen Ländern, mit blinden Flecken in Rechtsverordnungen, die den Kinderschutz erschweren und mit ethischen Aspekten. Fazit war, dass grenzüberschreitender Kinderschutz nur dann gut gelingen kann, wenn ein intensiver Austausch zwischen allen Akteur*innen etabliert ist. Es helfe sehr, wenn verstanden würde, wie Akteurinnen und Akteure in verschiedenen Ländern agieren, so Charel Schmit, Ombudsmann für Kinder und Jugendliche in Luxemburg, in der Diskussionsrunde. „Wir hoffen, dass es Folgeprojekte gibt, um einen Raum des gemeinsamen Verständnisses von Kinderrechten zu schaffen“, sagte Schmit.
Eine Weiterfinanzierung eines Interreg-Folgeprojektes ist laut Prof. Zöller angestrebt.
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