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An der htw saar entwickeltes Formular bundesweit im Einsatz gegen Schwarzarbeit

Schwarzarbeit hat die bekannten negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Schwarzarbeit hat aber auch sehr hässliche Seiten. Auf örtlichen „Tagelöhnerbörsen“ bieten sich Menschen für illegale Beschäftigung im Niedriglohnbereich an und suchen Unternehmer*innen tageweise nach Mitarbeiter*innen, die sie illegal zu Niedriglohn und ohne Sozialversicherung und Lohnsteuer beschäftigen wollen. Um solch rechtlich unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft zu bekämpfen sind dem für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Zoll neben der Ahndung mit Bußgeldern die neuen Instrumente Platzverweis und Betretungsverbot an die Hand gegeben. Mit beiden Instrumenten schloss der Gesetzgeber 2019 eine Gesetzeslücke bei den Eingriffskompetenzen des Zolls. Rechtlich ist der Platzverweis ein sehr komplexes Feld, denn das Handeln des Zolls kann sowohl präventiven als auch repressiven Charakter haben und deshalb von sehr unterschiedlichen gesetzlichen Voraussetzungen abhängig sein. Die Zollbeamt*innen müssen im Einsatz sorgfältig auf alle Einzelheiten achten, und schon ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass Unternehmer*innen sich gegen vom Zoll verhängte Maßnahmen mit Erfolg gerichtlich wehren.

Den Platzverweis und das Betretungsverbot behandelte Marius Glodny in seiner mit sehr gut bewerteten und von Prof. Dr. Holger Buck betreuten Masterarbeit mit dem Titel „Der Platzverweis und das Betretungsverbot im Rahmen des unzulässigen Anbietens und Nachfragens der Arbeitskraft: Auswirkungen auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls“: Marius Glodny ist Zollinspektor beim Hauptzollamt Köln, Dienststelle Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bonn (FKS), und ermittelt seit Jahren gegen Schwarzarbeit. Er hat an der htw saar erfolgreich das berufsintegrierende viersemestrige Aufbau- und Weiterbildungsstudium „Sicherheitsmanagement (M.A.)“ des CEC Saar absolviert. Der Verfasser musste Verfassungsrecht, Besonderes und Allgemeines Zollrecht, Steuerverfahrensrecht, Bundes- und Landespolizeirecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht, Zivilrecht sowie Straßenverkehrsrecht in seine Betrachtung einbeziehen, was ihm lückenlos gelungen ist.

Auf den Punkt gebrachtes Ergebnis der Masterarbeit ist ein Formular, das den ermittelnden Zollbeamt*innen Hilfestellung gibt, alle im Rahmen einer Kontrolle und eines Platzverweises/eines Betretungsverbots erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und Belehrungen einzuhalten. Am Ende der Kontrolle wird der/dem Betroffenen, gegen den/die sich die Ermittlung an einer „Tagelöhnerbörse“ gerichtet hat, ausgehändigt. Formular_Platzverweis-Betretungsverbot. Jetzt ist es nach Abstimmung aller beteiligten Behörden bundesweit erfolgreich im Einsatz. Eine schöne Frucht einer htw saar-Masterarbeit!

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